Niedersächsische Besoldungstabellen: Grundgehälter steigen zum 1. Dezember 2022
Wesentliche Änderungen im Überblick
Ab dem 1. Dezember 2022 treten in Niedersachsen neue Besoldungstabellen in Kraft. Die Grundgehälter für Beamte, Richter und Staatsanwälte werden dabei rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht. Zudem werden die Familienzuschläge angepasst.
Erhöhte Grundgehälter
Die Erhöhung der Grundgehälter erfolgt in Abhängigkeit von der Besoldungsgruppe und dem Erfahrungsstand. Die Steigerungen bewegen sich zwischen 1,9 und 2,8 Prozent. Beamte in der Besoldungsgruppe A5 erhalten beispielsweise im Eingangsamt künftig 3.589,87 Euro brutto monatlich (bisher: 3.524,77 Euro). Im Endamt der Besoldungsgruppe A16 steigt das Grundgehalt von 6.492,81 Euro auf 6.659,85 Euro.
Angepasste Familienzuschläge
Auch die Familienzuschläge werden zum 1. Dezember 2022 angehoben. Für das erste und zweite Kind wird der Zuschlag um jeweils 10 Euro auf 130 Euro monatlich erhöht. Für das dritte und jedes weitere Kind steigt der Zuschlag um 5 Euro auf 165 Euro monatlich.
Die neuen Besoldungstabellen und Familienzuschlagssätze sind auf der Website des Niedersächsischen Finanzministeriums abrufbar unter: https://www.mf.niedersachsen.de/themen/beamte-pensionaere/besoldung-versorgung-und-beitragssatze-100610.html
Comments